Bausachverständiger in Salzburg
Bausachverständiger in Salzburg - Karl Heinz Seiler
Seit 25 Jahren ist Karl Heinz Seiler als Bausachverständiger im Raum Salzburg tätig und seit Februar 2015 allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständige.
Als Bausachverständiger biete Ich Leistungen rund um die Baubegutachtung und die Baubegleitung. Meine Fachgebiete umfassen den Beton- und Stahlbetonbau im Rahmen von Betoninstandsetzung, Bodenbeschichtung, Abdichtung gegen Feuchtigkeit und drückendes Wasser sowie bei Negativabdichtungen.
Ein weiteres Fachgebiet als Gutachter und Sachverständiger für den Bau ist der Schwimmbäderbau. Hier berate Ich als Sachverständiger, wenn es um das Abdichten von Schwimmbädern mit Flüssigkunststoffbeschichtungen geht.
Bausachverständiger Fachgebiet Überblick
Fachgebiet 72.37:
Betonbau, Stahlbetonbau: für Betoninstandsetzung, Bodenbeschichtung, Abdichtung gegen Feuchtigkeit und drückendes Wasser, Negativabdichtungen
Fachbebiet 72.86:
Schwimmbäderbau: für Abdichten von Schwimmbädern mit Flüssigkunststoffbeschichtungen
Weitere Fachgebiete, in denen ich als BauSachverständiger schon seit 25 Jahren für Sie tätig bin:
- Negativabdichtungen
- Keller von innen abdichten
- Mauertrockenlegung
- Wasserschaden
- Schwimmbadabdichungen mit Flüssigkunststoffen
- Balkon- und Terrassenabdichtungen
- Fehlersuche am Flachdach (s. untenstehende Bilder)
Auflistung des Landesverbandes für Sachverständige für Salzburg und Oberösterreich
Kompetenzen - Bausachverständiger beauftragen
- Als Bausachverständiger biete Ich Ihnen die Befundaufnahme für Ihre Bauten. Dabei wird die Schadensstelle an dem bemängelten Gewerk lokalisiert und analysiert.
- Im folgenden Gutachten bieten wir die Erstellung des Gutachtens. Darin wird der Befund zum Schaden ausgewertet und einem Verursacher oder einer Fehlerquelle zugeordnet.
- In Abstimmung mit Ihnen als Auftraggeber erstellen wir dann einen Sanierungsplan und eine Kostenschätzung.
Des Weiteren bieten wir auch eine begleitende Kontrolle der Sanierungsmaßnahmen.
Gerichtlicher Sachverständiger - Expertise nutzen
Als Gerichtlicher Sachverständiger bieten wir eine fundierte Expertise für Ihr Bauvorhaben oder wenn Sie eine Immobilie erwerben und vorab beurteilen lassen wollen.
Als gerichtlich zertifizierter Sachverständige ermitteln wir den Wert einer Immobilie und bieten auch Sicherheitskontrollen bei Bauarbeiten.
Ich biete die ordentliche Dokumentation des Bauzustands von Immobilien. Somit werden eventuelle Baumängel rechtzeitig erkannt und Maßnahmen zur Mängelbehebungen werden eingeleitet. Unser Schwerpunkt ist auch die Baubegleitung als Sachverständiger.
Bausachverständiger für Baubegleitung
Entscheiden Sie sich für den Bau eines Hauses, beauftragen Sie uns als unabhängigen Sachverständigen. Gerade beim Bau sind viele Handwerker tätig.
Die Baubegleitung hilft, den Überblick über die vertraglich vereinbarten Leistungen der Elektriker, Maurer, Zimmermänner und Fliesenleger zu behalten und zu prüfen, ob alle Leistungen entsprechend des Bauvertrags ausgeführt werden. Als Sachverständiger prüfen wir, ob die Gewerke ordnungsgemäß ausgeführt und übergeben werden.
Zur Baubegleitung gehört auch die Erstellung eines Bautagebuchs, das wir führen. Darin wird lückenlos der Baufortschritt dokumentiert und wir führen permanent den Vergleich zwischen Bauzustand und Bauvertrag aus, um Baumängel zu vermeiden oder um Handwerker unmittelbar zur Korrektur und Nachbesserung der Mängel aufzufordern.
Gutachter bei Baumängel-Streitigkeiten
Als Bausachverständiger sind wir auch als Gutachter für Sie tätig, wenn es zu Streitigkeiten bei Baumängeln kommt oder wenn Bauarbeiten trotz vertraglicher Vereinbarung nicht oder nicht fachgerecht ausgeführt wurden. Als geprüfter Bausachverständiger erstellen wir Gutachten für gerichtliche Verhandlungen. Als Auftraggeber profitieren Sie davon, dass wir als Sachverständiger und Gutachter unabhängig und weisungsfrei arbeiten und dabei fundierte Qualifikationen bieten.
Besondere Bestimmungen für Privatgutachten
Im Punkt 1.2 der Standesregeln ist die Verpflichtung des Sachverständigen festgehalten, die im Sachverständigeneid übernommenen Verpflichtungen auch bei der Erstattung von Privatgutachten einzuhalten.
Bei allen Privatgutachten hat der Sachverständige seinen Auftraggeber anzuführen oder zumindest einen ausdrücklichen Hinweis in sein Gutachten aufzunehmen, dass er den Auftrag für dieses Gutachen von privater Seite erhalten hat.
Gelangt der Sachverständige auf Grund seiner gesetzlichen Berufsverpflichtung zur Wahrung der Interessen seiner Auftraggebers in eine Interessenskollision mit seiner Funktion als unabhängiger, unparteilicher und zur Objektivität verpflichteter Gutachter, so hat er den Auftrag zur Erstattung einer Privatgutachtens unter Hinweis auf diesen Interessenskonflikt abzulehnen.
Wird er aber im weiteren in dieser Sache im Rahmen der Befugnisse seines Hauptberufes für seinen Auftraggeber tätig, so hat er bei dieser Arbeit jeden Hinweis auf seine Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger zu unterlassen.
Der Sachverständige hat auch, soweit es ihm möglich und zumutbar ist, dafür zu sorgen, dass auch von Seiten seiner Auftraggebers oder von dritter Stelle jeder Hinweis auf diese Eigenschaft unterbleibt.
Die Standesregeln des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen finden Sie hier:
http://www.gerichts-sv.at/download/Standesregeln_2014.pdf
Was macht ein Bausachverständiger?
Ein Bausachverständiger und Baugutachter ist ein Experte für Immobilien aller Art. Ein gerichtlich zertifizierter Bausachverständige kann schimmelige Wände, feuchte Stellen an der Decke und Salzausblühungen erkennen. Auch wenn es zu einem Pfusch am Bau gekommen ist, ist ein Bausachverständiger Ihr primärer Ansprechpartner. Um Schwachstellen zu identifizieren, vereinbart Ihr Experte Heinz Seiler einen Begutachtungstermin bei Ihnen vor Ort.
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Bausachverständiger in Salzburg - Karl Heinz Seiler
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